Etwa die Hälfte aller Beschäftigten verrichtet ihre Arbeit täglich in einem Büro. Hier herrschen üblicherweise arbeiterfreundliche Bedingungen. Es ist ruhig, warm und der Arbeitsplatz ist ausreichend beleuchtet. Die andere Hälfte arbeitet unter schwierigeren Bedingungen. In Produktion, Logistik oder als Handwerker verdient die Hälfte der Erwerbstätigen Ihr Geld. Arbeitunfälle verhindern ist in einer solchen Umgebung schwieriger, als im Büro.
Arbeitsunfälle
Im Jahr 2022 wurden 960.700 Arbeitsunfälle in Deutschland gemeldet. Zwar ist die Zahl, im Vergleich zu 2021, um 1,68 Prozent zurückgegangen, trotzdem sind mehr als 2 Prozent der Erwerbstätigen, oder jeder 47. Angestellte betroffen. Berechnungen zeigen, dass jeder Arbeitsunfall mit etwa 12.500 Euro die Volkswirtschaft belastet. Insgesamt entstehen durch Arbeitsunfälle also jährlich Kosten von über 12 Milliarden Euro. Abgesehen davon, dass ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, endete der Unfall 2022 für 14.514 Betroffene mit einer Unfallrente, also einer Berufsunfähigkeit. Bedauerlicherweise sind auch 671 Todesfälle zu beklagen. Alleine das ist bereits ein guter Grund, sich mit dem Schutz seiner Arbeitnehmer auseinanderzusetzen. Unternehmer sind sogar in der Pflicht, sich um den Schutz ihrer Arbeitnehmer zu kümmern.
DGUV
Die Abkürzung DGUV steht für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Es handelt sich um einen Verein, der 2007 aus der Zusammenlegung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V. und des Bundesverbandes der Unfallkassen e. V. entstanden ist. Die Aufgabe der DGUV ist es, sich mit der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auseinanderzusetzen. Über die Organisation von Schulungen, über Herausgabe verbindlicher Normen bis hin zur Mitwirkung bei der Errichtung von Krankenhäusern, Schulungseinrichtungen und Forschungseinrichtung, reicht die Aufgabenstellung. Speziell die verbindlichen Normen und Vorgaben der DGUV sind Unternehmern als DGUV-Vorschriften bekannt. Sie sind rechtlich für alle Unternehmen bindend. Gemäß §15 des Sozialgesetzbuchs ist die DGUV berechtigt, Unfallverhütungsvorschriften als autonomes Recht herauszugeben, die die bestehenden Gesetze ergänzen.
Die Unfallversicherungsträger können unter Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder für eine wirksame Erste Hilfe erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen; in diesem Rahmen können Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – § 15 Unfallverhütungsvorschriften
DGUV-Vorschriften
Geltendes Recht umfasst eine lange Liste von Rechtsnormen, die Unternehmer zum Arbeitsschutz verpflichten. Außerdem gibt es auch umfassende Dokumentationspflichten. Allem voran stehen das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung. Außerdem gibt es für spezielle Arbeitsbedingungen noch eine Reihe von Gesetzen. So gelten beispielsweise die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung, oder die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Zusätzlich regelt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge die Vorbeugung und Vermeidung von Berufskrankheiten durch arbeitsmedizinische Betreuung. Neben zahlreichen Gesetzen gibt es auch noch 85 Vorschriften der DGUV, die als DGUV Vorschrift 1, 2, 3 usw. bekannt sind. Auch diese Vorschriften sind rechtsverbindlich und müssen von Unternehmen eingehalten werden. Ihr Zweck ist in erster Linie die Vermeidung von Arbeitsunfällen. Ein Großteil der Vorschriften zielt speziell auf Betriebe, wie Häfen oder Kernkraftwerke ab. Einige der Vorschriften sind allerdings allgemein gültig.
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Die erste DGUV Vorschrift beschreibt die Grundsätze der Prävention von Arbeitsunfällen. Als Arbeitgeber ist man verpflichtet, für adäquate Erste Hilfe zu sorgen und Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefahren mit entsprechenden Maßnahmen möglichst zu verhindern. Dazu müssen mögliche Gefährdungen je Arbeitsplatz ermittelt und dokumentiert werden. Die DGUV Vorschrift 1 regelt auch die Anzahl der erforderlichen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner, Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfer.
DGUV Vorschrift 2 -Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die zweite DGUV Vorschrift regelt den Einsatz von Arbeitsmedizinern und Sicherheitsfachkräften. Je nach Größe der Belegschaft gelten unterschiedliche Regelungen. Je größer der Betrieb ist, umso mehr Sicherheitsfachkräfte sind erforderlich. Neben einer technischen Ausbildung müssen solche Fachkräfte eine spezielle Schulung absolvieren. Arbeitsmediziner brauchen eine Spezialisierung aur Arbeits-, oder Betriebsmedizin, um ihre medizinische Fachkunde sicherzustellen.
DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Der Einsatz von Maschinen und Rechnersystemen ist heute nicht mehr wegzudenken. Schnell wird vergessen, dass auch von solchen Geräten eine teils erhebliche Gefahr ausgeht. Stromunfälle sind häufiger, als man annimmt und defekte Geräte können schnell Leib und Leben bedrohen. Damit es in Unternehmen keine gefährlichen Defekte an der Strominstallation und den angeschlossenen Geräten gibt, ist verpflichtend regelmäßig eine DGUV Prüfung durchzuführen. Dabei werden sämtliche Elektrogeräte durch ein qualifiziertes Unternehmen anhand der DGUV Vorschrift 3 geprüft und die Betriebssicherheit bestätigt und dokumentiert. Als Arbeitnehmer hat man damit die Sicherheit, dass keine Gefahr durch eine Defekt in der elektrischen Anlage ausgeht.
Sicherheit am Arbeitsplatz
Umfassende Rechtsvorschriften zum Thema Sicherheit am Arbeitsplatz zeigen Wirkung. Im Jahr 2000 wurden noch über 1,61 Millionen Arbeits- und Wegunfälle statistisch erfasst. Seitdem sind die Zahlen mit wenigen geringen Abweichungen konsequent rückläufig. 2010 waren es nur noch 1,18 Millionen. 2020 erlitten nur noch 0,91 Millionen Arbeitnehmer einen Arbeits-, Wegeunfall. Insgesamt gab es in 20 Jahren also einen Rückgang um mehr als 43 Prozent. Diese erfreuliche Entwicklung setzt sich laufend fort und ist das Resultat der unermüdlichen Bemühungen von Institutionen, wie der DGUV. Jeder Arbeitsunfall bedeutet Schmerzen, Beeinträchtigung und schlimmstenfalls den Tod für einen Mitarbeiter. Gelingt es, solche Unfälle zu verhindern, bedeutet das nicht zuletzt, dass Mitarbeiter und ihre Familien vor unangenehmen Folgen geschützt werden.
Sinnvolle Investition
Die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Vermeidung von Arbeitsunfällen verursacht Kosten für den Arbeitgeber. Gleichzeitig sind diese Maßnahmen aber eine sinnvolle Investition. Je besser Arbeitsgeräte gewartet werden, umso effizienter kann man sie nutzen. Die regelmäßige DGUV Prüfung der Installationen schützt nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Investitionen vor Schäden. Häufige Arbeitsunfälle sorgen für Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern und bedeuten jedes Mal den Wegfall einer wichtigen Fachkraft. Arbeitsausfälle und Folgekosten eines Unfalls dürfen nicht unterschätzt werden. Alleine aus diesem Gesichtspunkt rechnet sich jeder Euro, der in die Arbeitssicherheit und die Arbeitsmedizin investiert wird. Damit sichert man die wichtigste Ressource jedes Unternehmens nachhaltig ab. Die Mitarbeiter.