Wann habt Ihr eigentlich zuletzt eine CD oder DVD gebrannt? Ehrlich gesagt kann ich mich nicht mehr daran erinnern, wann ich getan habe. Muss schon ein paar Jahre her sein. Wahrscheinlich habe ich damals ein Backup meines Computers erstellt. Heutzutage mache ich das nicht mehr. Warum?
Ein wenig aus der Geschichte
Wenn früher etwas von A nach B transportiert werden musste (z.B. von zu Hause zur Arbeit), dann musste eine CD gebrannt werden. Jüngere unter den Lesern werden sich wohl nicht mehr daran erinnern. Zu Beginn der CD-Brenner war das Kopieren von Daten auf eine CD eine Art Lotterie. Es kam nicht selten vor, dass man 2-4 CDs bei so einem Brennvorgang brauchte. Denn das „Verbrennen“ war gang und gebe.
Mit dem Aufkommen des Brennschutzes atmete man dann auf. Auf Anhieb klappte der Brennvorgang. Das Wegschmeißen der verbrannten und von dort an unbrauchbaren CDs war Geschichte.
Das Erscheinen von USB
Eine Revolution war die Präsentation des Universal Serial Bus (kurz: USB). Ein Segen. Das Transportieren von Dokumenten oder Erstellen von Backups war und ist seitdem auch dank terrabytegroßer externer Festplatten ein Kinderspiel.
Die Cloud – Ein Transport ist nicht mehr nötig
Das Aufkommen der Wolke (Cloud) macht heutzutage auch das Transportieren von USB-Sticks und -Festplatten mittlerweile überflüssig. Die abzurufenden Dokumente werden einfach auf einen virtuellen Arbeitsspeicher gelegt. Microsoft bietet unter anderem mit Office 365 solche eine Lösung (s. Video).
Anwendungsbeispiel der Cloud
Erst gestern sollte einen 7 MB großen Ordner einer Anwaltskanzlei vorbeibringen. Ordner dieser Größe kann man natürlich auch per E-Mail verschicken. Die Kanzlei wünschte dies jedoch nicht. Man bat ausschließlich um CD oder einen Stick.
Dass Anwälte nicht gerade mit der Zeit gehen und sich mit der neuesten Technik auskennen, ist bekannt. Also lud ich den Ordner in die Cloud und schickte mir selbst den Downloadlink per Mail zu. Mein Ziel war es zwar in der Kanzlei vorbeizugehen, dort jedoch mein Smartphone zu zücken und dem Anwalt den Link zuzusenden. Schließlich will ich Anwälte auch ein wenig erziehen 🙂
Dort angekommen wollte der Anwalt jedoch den USB-Stick sehen. Ich reichte ihm diesen zu, der sich an meinem Schlüsselbund befand. Er fragte, ob er ihn behalten dürfte. Ich verneinte natürlich. Schließlich hingen all meine Schlüssel daran.
Letztendlich kopierte er sich den Inhalt des USB-Sticks auf seinen Rechner. Aber ich gebe nicht auf. Auch Anwälte müssen irgendwann einmal effizienter arbeiten.
gewagter Artikel in zeiten von NSA und Adobe-Datenklau.
Soweit ich weiß dürfen Firmen (auch Antwaltskanzleien) nicht einfach Klientendaten einem Cloud-Anbieter anvertrauen.
Und das ist okay. Mich gruselt die Vostellung, dass Juristen, Ärzte, Psychologen, etc. leichtsinnig Dienste wie Evernote u.a. benutzen.
Dann doch lieber old-school oder ein ordentlich abgesichertes NAS.